Gesellschaftsrecht und M & A

Im Rahmen der handelsrechtlichen Beratung beraten wir unsere Mandanten von der Gründung ihrer Organisation über die Vertretung in deren Gremien (Aufsichtsräten und Beiräten) bis zur Unternehmensnachfolge (Weitergabe, Verpachtung, Verkauf) und Umstrukturierungen, Abspaltungen, Umgründungen und Abwicklung komplexer transnationaler Transaktionen.