Urheberrecht, Markenrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Harald Karl berät als Anwalt für Urheberrecht, Markenrecht und gewerbliche Schutzrechte Unternehmen und Privatpersonen beim Schutz ihres geistigen Eigentums also etwa bei der Registrierung ihrer Marken und Mustern udgl bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte und strategischen Beratung der Kennzeichenplege. Hierzu zählt insbesondere Eintragung von Marken und Mustern, Markenverwaltung, Löschung von Marken und Markenverletzungsverfahren. Er vertritt insbesondere Werbeagenturen, Architekten und Start Ups beim Schutz und der Durchsetzung ihrer Ansprüche und berät Unternehmen bei der Lizensierung und Sicherung ihrer Ansprüche im Bereich der gewerblichen Schutzrechte.